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vergleichende Religions wissenschaft wird dann auch um so unerbittlicher alles das ausscheiden, was als Menschensatzung dazugekommen ist, und so dürften denn so manche Streitigkeiten, die Jahrhunderte lang nutzlos mit dem grössten Scharfsinn geführt wurden und deretwegen das Christenthum unter Hass und Feindschaft und Blutvergiessen getrennt ist, zur endgültigen Lösung kommen und dadurch mit das verheissende Wort in Erfüllung gehen: Es wird Ein Hirt und Eine Heerde sein. Karl Hoffmann.

Leipzig.

Bemerkungen

über den Unterricht in der deutschen Grammatik.

Ueber die Frage, ob im Deutschen auf den Gymnasien ein besondrer Cursus in der Grammatik nothwendig oder wünschenswerth sei, sind die Ansichten noch immer vielfach getheilt. Was die Formenlehre betrifft, so ist allerdings nicht zu leugnen, dass hier bei Erlernung der fremden Sprachen, namentlich des Lateinischen, bis zu einem gewissen Grade für die Muttersprache mit gesorgt werden kann. Mit der lateinischen Declination und Conjugation nimmt der Knabe schon in Sexta wenigstens die nothdürftigsten Elemente der deutschen Declination und Conjugation halb unbewusst in sich auf. Etwaige Ergänzungen und Belehrungen über das Abweichende in beiden Sprachen lassen sich dann wohl gelegentlich nachbringen, und so wird denn die deutsche Formenlehre auf den Gymnasien neben der bevorzugten Ausländerin gleichsam als blinder Passagier auf bescheidenem Rücksitze mitgeführt. Wir wollen dies Verfahren keineswegs besonders empfehlen. Es hat vielmehr grosse und leicht erkennbare Uebelstände und muss nothwendigerweise zu mancherlei falschen Anschauungen und entschiedenen Missverständnissen verleiten, wie dies immer geschieht, wenn man zwei grundverschiedene Sprachen über einen Leisten zu schlagen versucht. Dass aber das Deutsche und das Lateinische ihrem innersten Wesen nach wirklich grundverschieden sind und auch in der Formenlehre kaum die entfernteste Aehnlichkeit haben, das bedarf jetzt wohl keines Beweises mehr. Wer sie also als Zwillingsschwestern behandeln will, wird einer von beiden Gewalt anthun müssen, und eine solche gewaltthätige

und naturwidrige Behandlung hat denn auch das Deutsche seit Jahrhunderten geduldig ertragen müssen. Jenes Verfahren bleibt also allerdings ein Nothbehelf, allein es ist ein Nothbehelf, der unter den gegebenen Verhältnissen und bei der herrschenden Stellung des lateinischen Unterrichts auf unseren Gymnasien kaum zu umgehen ist. Es gilt dies, wie gesagt, vorzugsweise von der Formenlehre. In Betreff der Syntax stellt sich die Sache etwas anders. Eine zusammenhängende deutsche Syntax freilich wird niemand auf dem Gymnasium zu geben beabsichtigen, vielmehr muss man sich auch hier im Allgemeinen auf das beschränken, was im lateinischen Unterricht vorkommt, allein einzelne Abschnitte müssen doch abgesondert behandelt werden. Für die unteren Classen gehört dahin die Lehre von der Rection der Zeitwörter und die Lehre von der Rection der Verhältnisswörter. Diese beiden Abschnitte werden denn auch in der Regel specieller durchgenommen und zwar in der Weise, dass in Quinta die Rection der Verhältniss wörter, in Quarta die der Zeitwörter im Zusammenhange abgehandelt wird. Im Folgenden sollen einige Bemerkungen über diesen Unterrichtszweig zusammengestellt werden - zunächst die Lehre von den Verhältnisswörtern.

Hier wäre denn wohl zuerst etwas zu sagen über die bekannten Versregeln, die man bei der Einübung der Rection der Verhältniss wörter zu Grunde zu legen pflegt und die man in den meisten Grammatiken abgedruckt findet. Sie lauten also: 1) Schreib mit, nach, nächst, nebst, sammt, bei, seit, von, zu, zuwider, Entgegen, ausser, aus stets mit dem Dativ nieder.

2) Bei durch, für, ohne, um, auch sonder, gegen, wider Schreib stets den Accusativ und nie den Dativ nieder.

3) An, auf, hinter, neben, in,
Ueber, unter, vor und zwischen
Stehen bei dem Accusativ,

Wenn man fragen kann: Wohin?

Bei dem Dativ stehn sie so,

Dass man nur kann fragen: Wo?

4) Unweit, mittelst, kraft und während,
Laut, vermöge, ungeachtet,

Oberhalb und unterhalb,

Innerhalb und ausserhalb,

Diesseit, jenseit, halben, wegen,
Statt, auch lângs, zufolge, trotz
Stehen mit dem Genitiv

Oder auf die Frage: Wessen?
Doch ist hier nicht zu vergessen,

Dass bei diesen letztern drei

Auch der Dativ üblich sei.

Wir gehören keineswegs zu denen, die von vorn herein alle Versregeln dieser Art als unzweckmässig verwerfen, halten dieselben vielmehr für sehr praktisch; nur müssen sie mit einiger Sorgfalt und namentlich in der Form klar und correct abgefasst sein. In dieser Hinsicht aber lassen die obigen Regeln gewiss viel zu wünschen übrig: vergleiche besonders Nro. 2, 3 und 4. Schon der Ausdruck: „Bei der und der Präposition musst Du den Dativ niederschreiben" (Nro. 2) st. „Die Präposition verlangt oder fordert den Dativ" ist wegen seiner Unbestimmtheit nicht zu billigen (ganz abgesehen davon, dass es sich hierbei doch nicht nur um das Schreiben - am wenigsten um ein Niederschreiben sondern eben so sehr um den mündlichen Gebrauch der betreffenden Wörter handelt). Dann hat ebendaselbst das Verhältniss wort gegen eine unpassende Stelle bekommen. Dass wider und sonder gleichsam als Anhängsel durch das Wörtchen auch zu den übrigen hinzugefügt werden, ist gewiss ganz in der Ordnung; denn sie gehören beide (namentlich sonder) zu den weniger gebräuchlichen. Einen solchen Grund aber kann man für gegen nicht geltend machen. Erwähnung des Dativ neben dem Accusativ am Schluss der Regel (Nro. 2) endlich ist eher geeignet, den Schüler zur Verwechslung der beiden Casus zu verleiten als dieselbe zu verhüten. Wir würden daher lieber folgende Fassung der Regel vorschlagen:

Durch, für, um, ohne, gegen, auch sonder, wider fordern all' den vierten Fall. *)

Das merke wohl

*) Die ersten Worte der zweiten Zeile sind allerdings für den Inhalt der Regel nicht nothwendig, dienen aber doch dazu, die Aufmerksamkeit des Knaben auf den Schwerpunkt des Ganzen zu richten. Ohne, gegen

- sonder, wider sind absichtlich so gestellt, damit die Synonyma unmittelbar auf einander folgen.

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Die Regel Nro. 3 ist jedenfalls ganz verfehlt. Denn 1) stehen die dort genannten Verhältnisswörter nicht bei dem Accusativ und Dativ, sondern umgekehrt stehen diese Casus bei oder nach den bezeichneten Verhältniss wörtern. 2) Die Verbindung durch so, dass" in der letzten und vorletzten Zeile ist dem Sinne nach gar nicht zu rechtfertigen. Denn „80, dass" = „in der Art, dass" zieht eine Folgerung aus dem Vorhergehenden, hier aber ist es ganz verkehrt zur Bezeichnung einer Bedingung angewandt. Es soll ja doch nicht heissen: Die Verhältniss wörter an, auf etc. stehen mit dem Dativ (oder vielmehr haben den Dativ) in der Art, dass man fragen kann: Wo? cet., sondern in dem Falle, wenn man jenes Fragewort anwenden kann. Nicht weniger unpassend ist 3) das Wörtchen „nur“ in der letzten Zeile. „Auf die Frage wohin? haben jene Verhältniss wörter den Accusativ; wenn man aber nur wo? fragen kann, dann haben sie den Dativ." Offenbar ist es hier nicht das Verdienst der Regel selbst oder ihres Verfassers, wenn man nicht auf folgende - natürlich ganz sinnlose, aber durch den sprachlichen Ausdruck vollständig gerechtfertigte Erklärung kommt: „Wenn nur die Frage wo? nicht auch die Frage wohin? anwendbar ist cet." Oder soll sich das "nur" etwa darauf beziehen, dass das Wort „, wohin" zweisilbig, wo aber nur einsilbig ist? Man sieht, das „nur“ ist an dieser Stelle auf keine Weise zu vertheidigen, wohl aber würde es sehr gut in die vorletzte Zeile passen: „Den Dativ haben die genannten Verhältniss wörter nur dann, wenn man cet. Endlich 4) ist bei derselben Stelle noch ein andres Bedenken zu erwähnen. Man vermisst nämlich im zweiten Theil der Regel sehr ungern die Frage wann? neben wo? Denn auch auf die Frage wann? verlangen jene Verhältnisswörter den Dativ. Alle diese Uebelstände liessen sich vielleicht durch folgende geringe Veränderung in der Regel beseitigen:

An, auf, hinter, neben,-in,
Ueber, unter, vor und zwischen
Haben stets den vierten Fall,

Wenn man fragen kann wohin?

Doch den dritten setzt man dann,

Wenn man fragt wo? oder wann?

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