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Subject- und Objectsätze dieselben Conjunctionen haben, für die Betrachtung folglich zusammenfallen. Wir theilen, wie schon gesagt, in Substantiv-, Adjectiv- und Adverbsätze, verstehen aber diese Ausdrücke so, dass das Substantiv als Hauptvertreter des Subjects und des Objects im weiteren Sinne gilt, der Substantivsatz also die Subject- und Objectsätze vereinigt; dass ferner das Adjectiv als Hauptvertreter des Attributs gilt und also der Adjectivsatz den Sinn eines Attributsatzes erhält (mit der Beschränkung jedoch, dass der Nebensatz, welcher einen objectiven Genitiv vertritt, da er die Conjunctionen des Substantivsatzes zeigt, zu den Substantivsätzen gerechnet wird); dass endlich das Adverb hier als Hauptvertreter des Umstandes auftritt, und also sämmtliche Umstandsätze, auch wenn sie bei ihrer Verkürzung als Casus des Substantivs mit oder ohne Präposition erscheinen, zu den Adverbsätzen gerechnet werden. Der Verfasser theilt die Nebensätze in Substantivsätze, Relativsätze und Adverbsätze, vermischt also, wenn er auch der Sache nach im Ganzen mit uns übereinstimmt, im Namen wenigstens verschiedene Eintheilungsgründe. Darum begegnet es ihm, dass er Sätze unter die eine Rubrik stellt, die ebensowohl unter eine andere gehören. So ist §. 287 They may follow which part they please" nach unserer Meinung ein Substantiv (Object)satz. Those that have houses of their own let out etc." und alle ähnlichen Sätze, vertreten Substantiven oder substantivisch gebrauchte Adjectiven und können deshalb sehr wohl auch unter die Substantivsätze gerechnet werden.

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S. 82, §. 277 fehlen vor: „Let this be etc." offenbar die Worte: „Als Umstand, vor I will sing etc.“ die Worte: „Als Attribut." In demselben §. soll in It shall never induce me to disavow my principles" - it grammatisches Subject und der Infinitiv ein verkürzter Nominativsatz sein. Soll der Satz als Casussatz bezeichnet werden, so kann er nur ein Dativsatz genannt werden. It bezieht sich auf das Vorhergehende (Vic. of Wak. ch. II): if I am to be a beggar."

S. 82, §. 278 steht, dass der Substantivsatz bald Nominativ bald Accusativ vertrete. Beispiele: The hostess informed her husband that the stranger wanted money. A fool is happy that he knows no more. Der erste Satz vertritt eine Ergänzung mit of, der zweite eine mit at. Warum sagte der Verfasser nicht, dass der Substantivsatz Subject oder Object (natürlich im weiteren Sinne) vertrete?

Der §. 280, S. 83, wo von der Vertretung der Substantivsätze durch den Infinitiv die Rede ist, gehört unter N. 2. Verkürzung des Substantivsatzes. Als erstes Beispiel der Verkürzung steht: To confess a truth, this man's mind seems fitted to his station. Wir balten, ebenso wie Herr Zimmermann selbst in §. 317 den Infinitiv für einen verkürzten Absichts-, also Adverbsatz.

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S. 83, §. 281. „Wie im Deutschen, so wird auch im Englischen die indirecte Rede durch that, dass, mit dem Hauptsatze verknüpft, und der Sprecher in die erste, hingegen der als sprechend Eingeführte in die dritte Person gesetzt." Es sollte wohl heissen, dass aus der ersten Person der directen Rede in der indirecten Rede die dritte Person werden müsse (ausgenommen natürlich Fälle, wie: «Ich sagte, ich käme; du sagtest, du kämest“).

S. 85, §. 285. „Substantivsätze, die im Deutschen mit dadurch dass, ohne dass, darauf dass, darum dass, darüber dass u. s. w. beginnen, also überhaupt die präpositionalen Ergänzungssätze, müssen im Englischen immer in das Gerundium mit einer entsprechenden Präposition verkürzt werden." Unter präpositionalen Ergänzungssätzen versteht der Verfasser Sätze, welche eine Präposition mit ihrer Ergänzung vertreten; dergleichen Präpositionen mit ihrem Substantiv können aber im Satze theils Objecte im weiteren Sinne, theils Umstände sein; die prapositionalen Ergänzungssätze gehören also theils zu den Substantiv-, theils zu den Adverbsatzen. So ist gleich der erste: She could read any English book without much spelling" ein verkürzter Adverbsatz der Art und Weise. Wenn der

Verfasser hier behauptet, dass alle solche Sätze im Englischen verkürzt werden müssen, so widerspricht er sich selbst. Man vergleiche das Beispiel aus diesem §.: Moses was quite happy at being permitted to dispute" mit folgendem Beispiel aus §. 278: „A fool is happy that he knows no more." S. 86, §. 287 lesen wir, dass whose nur adjectivisch steht, d. h. mit einem sich ihm anschliessenden Hauptworte. Diese Bezeichnung ist uns neu und wohl nicht zu billigen. Whose ist der sächsische Genitiv von who = who's.

S. 87, §. 287,,da dem Relativum that noch etwas von seiner ursprünglich demonstrativen Natur innewohnt, so wird ihm nach einem vorausgehenden It is I etc., so wie nach the same sehr allgemein der Vorzug gegeben, und auch nach those kommt es sehr häufig vor." Da das Relativ sowohl als das Demonstrativ eine zurückbeziehende Kraft haben, so ist es erklärlich, warum überhaupt im Griechischen, Deutschen, Englischen das Demonstrativ statt des Relativ gebraucht werden kann; warum aber diese ähnliche Natur gerade in den vorliegenden Fallen dem Demonstrativ den Vorzug gegeben hat, ist uns nicht recht ersichtlich.

S. 91, §. 300 lässt sich der Verfasser durch Conjunctionen, welche allerdings Adverbsätze des Ortes häufig anfangen, verleiten, Sätze zu den Adverbsätzen zu rechnen, welche Object-, also Substantivsätze sind. Die Sätze sind: „She asked him what they were, whence they came, and whither they were bound. I bid them awake, and asked them whence they were. S. 92, §. 301 sollen folgende Conjunctionen Gleichzeitiges anknüpfen: whenever, when, as, as soon as, no sooner. . than, scarcely. . before (when). § 302 wird dazu bemerkt, dass durch scarcely.. before (when), no sooner .. than und as soon as die Gleichzeitigkeit weniger vollkommen bezeichnet werde, aber doch eine möglichst unmittelbare Aufeinanderfolge zweier Handlungen durch sie ausgedrückt werde. Warum soll denn Aufeinanderfolge überhaupt Gleichzeitigkeit genannt werden? Bei when und as kommt es doch auf das Tempus des Nebensatzes an, ob sie Gleichzeitiges oder Früheres anknüpfen.

S. 93, §. 305. „Macbeth was not the more happy that he had slain his cousin Banquo." Der Nebensatz soll ein Umstandssatz der Weise sein; wir erklären ihn für einen Causalsatz.

S. 98, §. 316. „I must have been blind not to have discovered it." Der Infinitiv enthält nach dem Verfasser einen verkürzten Conditionalsatz; wir halten ihn für einen verkürzten Causalsatz.

Zum Schlusse erwähnen wir noch folgende Druckfehler, die wir auf den ersten hundert Seiten gefunden haben:

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Personal History of Lord Bacon. From unpublished Papers, by William Hepworth Dixon of the Inner Temple. Leipzig, B. Tauchnitz. 1861.

Wenn es allemal ein schönes, edles Unternehmen ist, verkannte und verunglimpfte Personen wieder zu Ehren zu bringen, indem man das Unrecht, das ihnen widerfahren, aufzudecken sich bemüht, und das über sie gefällte Urtheil als ein Vorurtheil umzustossen und durch ein gerechteres zu verdrängen versucht, so muss ein solches Unternehmen in erhöhtem Masse Beachtung verdienen und von der allgemeinsten Theilnahme begleitet sein, wo es sich um die Ehrenrettung eines Mannes handelt, der eine Zierde und ein Stolz der ganzen Menschheit ist oder doch es sein würde, wenn er eben in seinem rechten Lichte uns dargestellt worden wäre. Ein solcher Mann eben war der berühmte Philosoph und Lord-Canzler Francis Baco, Vicegraf von St. Albans und Verulam, ein Maun, der durch seine Leistungen als Denker und Schriftsteller auf den Gipfel des Ruhms erhoben, als Mensch aber als verworfen geschildert worden ist. Von Pope dem Dichter, der ihn in seiner bekannten antithetischen Weise als den „weisesten, geistreichsten, gemeinsten der Menschheit gebrandmarkt, bis herab auf seinen letzten Biographen, den jetzigen Lord-Canzler von England, John Campbell, hat man sich gewöhnt, mitleidsvoll auf den Mann herabzusehen, dessen Geist so hell strahlt, dessen sittlicher Charakter aber so befleckt war. So und nicht anders lautéte nämlich das allgemeine Urtheil, das man sich von ihm gebildet hatte. Macaulay's berühmter Essay über Baco trug natürlich nicht wenig dazu bei, dieses Urtheil zu befestigen und ihm vollends den letzten Stempel der Richtigkeit und Zuverlässigkeit aufzudrücken. Kuno Fischer, der in seiner Darstellung der Philosophie Bacos in der Einleitung sich auch mit der hier berührten_Frage beschäftigt, hat unseres Wissens zuerst seine Bedenken geäussert. Es will ihm nicht einleuchten, dass es möglich sei, dass der Intellekt eines Mannes so wenig im Einklang mit seinem Charakter stehe, und er bemüht sich, das Gegentheil von der hergebrachten Meinung darzuthun. Doch Scharfsinn allein genügt hier nicht; es handelt sich um Thatsachen, nicht um Ansichten. Sein Scharf blick und sein Bestreben verdienen alle Anerkennung: es fehlen ihm aber die Unterlagen zur Feststellung eines richtigeren und gerechteren Urtheils. Da tritt nun ein neuer, bereits als ritterlicher Vertheidiger einer anderen von grossen Historikern verunglimpften Grösse bewährter Kämpfer, von den Umständen mehr begünstigt als sein deutscher Mitbewerber und Vorgänger, mit einer neuen Biographie hervor: er hat die Acten durchgesehen; hat bisher ungekannte Urkunden zu durchforschen Gelegenheit gehabt, und sie an's Licht gezogen, und fordert jetzt seine Zeitgenossen auf, ibre vorgefasste Meinung fahren zu lassen und einer anderen Raum zu geben. Kurz er richtet die Richter, stösst ihren Ausspruch um und erklärt den Angeklagten für unschuldig. Ehe wir nun auf die von Dixon versuchte Vertheidigung näher eingehen, wollen wir zur klareren Uebersicht die Hauptpunkte der Anklage, die gegen Baco erhoben worden, in aller Kürze zusammenfassen. Man zeiht ihn erstens seiner Undankbarkeit gegen seinen Freund und Gönner den Grafen Essex, der ihn mit Wohlthaten überhäuft hat, während er bei dessen Verhör als Ankläger auftrat, dessen Verbrechen in ein grelles Licht stellt und noch obendrein nach seiner Hinrichtung ein Actenstück anfertigt, um seinen Wohlthäter auch noch bei der Nachwelt anzuschwärzen. Zweitens beschuldigt man ihn, die tyrannische Regierung eines James unterstützt, und drittens: als Richter Bestechungen angenommen zu haben.

Was nun sein Verhältniss zu Essex und sein Benehmen gegen denselben, aus welchem der erste gegen ihn erhobene Anklagepunkt hervorgeht, so tritt beides nach Dixon's Darstellung in ein ganz verschiedenes Licht als das, in

dem man es bisher gesehen. Auf Grund seiner Forschungen und unter Berufung auf die theils in den Anmerkungen angeführten und theils, insoweit sie aus Briefen der betreffenden Persönlichkeiten bestehen, vollständig mitgetheilten Quellen, bemüht sich der Verfasser nämlich nachzuweisen, dass das Verhältniss Baco's zu Essex blos politischer und geschäftlicher Art war; dass es Baco keine Vortheile brachte und ihm keinerlei Verpflichtungen auferlegte; dass es durch des Grafen eigne Handlungen aufhörte; dass Essex sich persönlich und politisch von Baco getrennt, nicht aber Baco von Essex; dass Baco, in seinen Anstrengungen, Essex zu retten, so lange er ihn fur einen zuverlässigen Mann hielt, bis zur äussersten Höhe der Ritterlichkeit gegangen und dass bei seinem Auftreten gegen ihn als einen Empörer und Verrather er nur seine unabweisbare Pflicht gegen sein Vaterland und seine Königin erfüllt habe. Auf's Einzelne eingehend, zeigt Dixon unter Andrem, dass Essex' Mangel an Tact und unglückliches Temperament Schuld daran war, dass Baco so lange auf ein Amt warten musste; denn Elisabeth wollte sich selbst von ihrem Günstling zu nichts treiben, zu keiner Gunstbezeigung durch sein stürmisches Drängen bestimmen lassen. Dass er Baco durch Schenkung des Twickenham Parks für das Fehlschlagen seiner Bewerbung um das Staatsanwaltsamt entschädigt habe, wird als eine auf einem gänzlichen Irrthum beruhende Angabe verworfen, insofern jenes Grundstück nachweislich seit Jahren der Familie Bacos gehört hatte oder doch pachtweise derselben von der Königin überlassen worden war. Die betreffende Urkunde ist dem Werke selbst beigegeben. Das Stück Wiese aber, welches Essex wirklich dem Baco geschenkt hat, war in der That nichts als die damals übliche Zahlung für geleistete Dienste, wenn man an Geldmangel litt. Und Letzteres war bei Essex der Fall. Wie Dixon das Auftreten Bacos gegen Essex hei dessen Verhör vertheidigt, haben wir oben angedeutet. Er theilt die Rede selbst mit und fügt hinzu, dass sie durchaus keinen Groll und keine Bitterkeit zeige, was freilich eine blosse Ansicht ist, der man je nach der Auffassung von dem Geist der Rede beizutreten geneigt sein wird oder nicht. Nach vollzogenem Urtheil verfasst Baco zur Rechtfertigung derselben eine Staatsacte, in welcher die Vergehen des Grafen ausführlich erzählt werden. Hieraus hat man einen Anklagepunkt mehr gegen Baco erhoben. Man hat ihm die Abfassung dieses Schriftstückes besonders verargt. Dixon indessen tritt auch hier als Vertheidiger Bacos auf. Er habe wiederum nur im Auftrag der Königin, seiner Gebieterin, gehandelt. Sie selbst habe ihm die Materialien zu dem Actenstück geliefert, und er habe dieselben gegen ihre Absicht fast zu einer Entschuldigung des Grafen verarbeitet. Sie streicht und tadelt die viel zu milden Ausdrücke, deren sich Baco bedient hat. Er muss das ganze Manifest umschreiben. Doch selbst in seiner veränderten Gestalt ist es, so erklärt Dixon, die gelindeste und mässigste Staatsurkunde, die jemals in irgend einem Königreiche veröffentlicht worden. Sie drückt Kummer, nicht Zorn aus. Die Thatsachen, welche kein unparteiischer Richter hatte verzeihen können, sind unterdrückt, und die ganze Declaration ist so mild stylisirt, dass sie das Andenken Essex' vor öffentlicher Verwünschung schützt, wenn sie es auch nicht vor der Entrüstung des Publicums retten kann.

Was den zweiten Anklagepunkt gegen Baco betrifft, so geht ihm Dixon zwar nicht direct zu Leibe, entkräftet ihn aber mittelbar dadurch, dass er nachweist, wie Baco seine Unabhängigkeit im Unterhause bewahrt und gelegentlich auch Opposition gegen den Monarchen machte. So z. B. in der Beschwerdenangelegenheit. Auch soll alles Bessere und Weisere, was in der Politik der Krone gegen Irland lag, nächst Arthur Chichester, Baco zu verdanken gewesen sein. Ferner war er der erste Staatsanwalt, der Sitz und Stimme im Unterhause hatte. Vor seiner Zeit war der Staatsanwalt der persönliche Diener des Monarchen; von Bacos Zeit an wurde er der Diener des Staats und ist es bis heute geblieben. Seinen persönlichen Vorzügen nämlich glaubte man diese Begünstigung schuldig zu sein, ihn auch als Kron

diener im Unterhause zu dulden, und so ward er der erste einer neuen Classe von Staatsmännern.

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Am schwersten gravirt schien Baco durch die dritte Beschuldigung, als Richter Bestechungen angenommen zu haben. Um so mehr Mühe hat Dixon sich gegeben, seinen Helden oder Clienten, dessen eignem wenigstens theilweisen Gestandniss zum Trotz, auch in diesem Punkte für nicht schuldig zu erklären. Zu diesem Behufe werden wir zuvörderst darüber belehrt, dass es in jener Zeit allgemein üblich war, Gebühren zu zahlen und anzunehmen, und zwar vom König bis zum Gerichtsdiener herab. Die hohen Staatsbeamten waren fast gänzlich auf diese Gebühren oder Honorare angewiesen. Die Richter hatten eben nur so viel Gehalt, als hinreichend war, Mantel und Handschuhe dafür zu kaufen. Bacos Staatsanwaltschaft war L. 6000 jährlich werth; zu dieser fürstlichen Summe (sie kommt nämlich L. 25,000 in unsrer Zeit gleich) trug der König blos L. 81. 6 s. 8 d. bei. Diese Gebühren waren also durchaus keine Bestechungen; nur durften sie nicht vor der Entscheidung bezahlt werden. Wenigstens wurde das als eine Unregelmässigkeit in der Form angesehen: factisch war es jedoch weder durch Parlamentsacte noch durch einen Beschluss der Richter für ungesetzlich erklärt worden. Nun sind aber Processe im Canzleigerichtshof, als dessen Präsident eben Baco fungirte, bekanntlich sehr langwieriger Art. Ein solcher kann sich 50 Jahre lang hinschleppen; kann unter einem Canzler seinen Anfang nehmen, unter einem zweiten sich fortspinnen und vielleicht erst unter einem dritten oder vierten enden. Wann," fragt Dixon, war also hier die Gebühr fallig? Selbstverständlich, nach der Vernehmung bei jedem Stadium des Processes." Entstanden nun wieder Nebenfragen aus einem Punkte, den man für entschieden gehalten hatte, dann freilich konnte man, scheute man sich nämlich nicht, sophistisch zu sein, dem Richter zur Last legen, die Gebühren pendente lite empfangen zu haben. Diesen Versuch machten die Feinde Bacos auch wirklich, und nach Dixons Darstellung hatte sich eine förmliche Verschwörung gegen den Lordcanzler gebildet, die besonders aus den Anhängern Villiers, Bruders des Ministers und Gunstlings Buckingham, bestand. Zu diesen gesellten sich noch andere Feinde Bacos und diese fanden in einem gewissen John Churchill, einem elenden Schufte, ein passendes Werkzeug für ihre Plane. Dieser Wicht wurde beauftragt, unter denjenigen, welche Processe im Canzleigericht schweben hatten, herumzuforschen, ob sie etwa pendente lite Gebühren gezahlt hätten. Wenn Neid und Bosheit darauf ausgehen, einen Mann in's Verderben zu stürzen, so werden sie nie um die Mittel verlegen sein, ihr Ziel zu erreichen. Baco hatte vier Jahre lang als Canzleirichter fungirt und in dieser Zeit etwa 70,000 Urtheile gefallt. Da konnte es nicht schwer sein, Missvergnügte zu finden, welche, im Wahn, dass ihnen Unrecht geschehen, an dem verhassten Richter sich zu rächen bereit waren. Trotzdem konnte die Geschicklichkeit eines Coke, des Oberrichters, und die Schurkerei eines Churchill nicht mehr als 22 Falle aufstöbern, um aus ihnen eine nur schlecht begründete Anklage gegen Baco zu erheben. In Briefen an Buckingham, an das Oberhaus und den König gibt Baco zwar zu, dass er in einigen Fällen zur unrechten Zeit Gebühren empfangen, nie aber, um sich bestechen zu lassen und das Recht zu verdrehen. Auch konnte ihm in der That keinerlei Rechtsverdrehung oder Ungerechtigkeit im Urtheil nachgewiesen werden. Doch der König dringt in ihn, alle Vertheidigung aufzugeben, seine Sache den Peers zu unterwerfen und seine Sicherheit und Ehre dem Schutze der Krone anzuvertrauen. Und Baco zeigt sich schwach genug, den Bitten des Königs zu weichen, und sich für schuldig zu erklären. Was auch Dixon vorbringen mag, um diese Schwäche des grossen Mannes zu bemanteln und zu entschuldigen, so muss man sie doch stets um seiner- und der Menschheit willen beklagen. „Ich bekenne offenherzig und unumwunden, dass ich der Bestechung schuldig bin, und verzichte auf alle Vertheidigung," so lauteten seine Worte im Oberhaus. Freilich modificirt und berichtigt er gleich nachher

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