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eisernen Ring des Mastbaumes befestigt und bleiben so eine Zeitlang den Blicken der Vorübergehenden öffentlich ausgestellt. Es empört den gefühlvollen Menschen, die verschiedenen Arten der Hinrichtungen und der Verstümmelungen (Ohrenabschneiden, Nasenberaubung, Augenblendung, Ausreifsen der Zunge, Abhauen der Hände und Füfse u. s. w.) zu beschreiben; wir ziehen es darum vor, diese traurige Seite unserer Teherâner Erfahrungen mit dem Mantel des Stillschweigens zu bedecken.

Die Verwaltung der Stadt Teherân liegt höchsten Ortes in den Händen des Hakim oder Gouverneurs, der, wie gewöhnlich, diese grofse Sorge einem Stellvertreter oder Wezir überträgt. Der gegenwärtige Wezir Musa erfreute sich in keiner Weise eines guten Lobes bei der schmähsüchtigen Bevölkerung. Man klagte ihn gradezu an, die Veranlassung der Theuerung zu sein, da er sich in keiner Weise dazu anschickte, die reich gefüllten

Getreidespeicher zu öffnen, und machte ihm den Vorwurf, die wohlwollenden Befehle des Schah für das Volk von Teherân in der pfiffigsten Weise zu umgehen. So hatte S. M. bei der steigenden Noth einen Befehl erlassen, kraft dessen der Bathman Brot eine gewisse Höhe des Preises nicht übersteigen durfte. Die Bäcker, welche bereits längere Zeit mit dem Wezir in Unterhandlungen freundlicher und einträglicher Natur gestanden hatten, machten geltend, dafs sie jetzt statt Nutzen Schaden haben würden, da der festgesetzte Preis für das Brot ihnen jeden gewinnreichen Vortheil abschnitte. Die Bäcker wurden als Grofsväter der Dummheit angesehen und ihnen bedeutet: dafs zwar S. M. Befehl anordnete, dafs der Bathman Brot eine gewisse Höhe des Preises nicht überschreiten dürfte, dafs es ihnen aber freistünde, den Bathman gröfser oder kleiner zu machen, sie also nach wie vorher ihren Vortheil haben würden. So weise Rathschläge hatten denn auch bald den gehofften Erfolg. Das Brot wurde allerdings billiger, das Gewicht aber immer kleiner, die Bäcker immer reicher, und Volk von Tag zu Tag ärmer.

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Wie S. 212 bemerkt wurde, ist Teherân, die Burg ausgenommen, in vier grofse Quartiere (mehallèh) eingetheilt. An der Spitze eines jeden steht ein Kedkhoda oder Viertelsmeister, welchem die Beaufsichtigung und äufsere Verwaltung desselben zufällt. Ausgeschlossen davon sind die Bazare, in welchem der Daroghèh oder Marktmeister sein Regiment führt, eine Art Marktpolizei, dem die Bestrafungen aller Marktvergehungen übertragen sind. In seinem Amte (so wie in dem der Kedkhoda) unterstützen ihn eine Zahl von Nauker oder Agenten, welche die Bazare durchstreifen und spähen, wo es zu fassen oder zu gewinnen giebt. Die Bestrafung geschieht öffentlich in Gegenwart der Volksmenge. An einer Stelle des grofsen Bazars, wo derselbe von einem kleineren durchschnitten wird, befindet sich an einer Eckwand der pai-täkht-e-daroghèh „das Loch des Daroghèh“, eine Art von finsterem Keller mit der Oeffnung nach der belebten Strafse hin. Ein persischer Soldat hält davor Wacht und beaufsichtigt den bestraften Sünder. Kleine Vergehen werden gewöhnlich dadurch geahndet, dafs man der betreffenden Person dicke eiserne Ketten um den Hals legt und sie vor dem Kellerloch den Blicken der Vorübergehenden aussetzt. Gewöhnlich benutzt die so bestrafte ärmere Klasse die unfreiwillige Musse, um im Namen aller persischen Heiligen die reicheren Leute, welche den Bazar besuchen, um eine milde Gabe anzuflehen. Die Schildwacht verhindert das

Geschäft des Bettelns in keiner Weise. Eine andere Strafe, viel härter und grausamer als das eben beschriebene sendschir kerden „Anketten" wird in folgender Weise vollzogen. Der Uebelthäter wird an ein hölzernes Kreuz gebunden, dasselbe an einem Strick durch einen Ring in der Mitte der bemalten Bazarkuppel in die Höhe gezogen und so mufs der Unglückliche in dieser Lage mehrere Stunden hintereinander hängen bleiben. Die Besucher des Bazars reiten und gehen unter ihm hinweg und scheinen von keiner Theilnahme berührt zu werden.

Die Polizeiverwaltung der Stadt Teherân ist einem Polizeichef übergeben, welcher als solcher den Titel Kelanter führt (kelan ist ein altes, dialektisch noch heute gebrauchtes Wort mit der Bedeutung grofs; kelantèr „Major" ist die Comparativform). Zur Zeit unseres Aufenthaltes in Teheran bekleidete ein gewisser Mahmud - Khán diese Stellung, der bereits unter dem Emir mit diesem Posten betraut war, und wie wir hörten der einzige höhere Beamte im Dienste des Schah war, dem man nach dem Sturze des Emir sein Amt gelassen hatte. Alle Arten von Polizeivergehen in der Stadt stehen unter dem Kelanter, der seine Beamten (naukèr) hat, welche in den verschiedenen Theilen Teherâns bei Tage und bei Nacht aufpassen und auflauern, wobei Luti und leichtfertige Frauenzimmer das Hauptziel ihrer Nachforschungen bilden. Bei grofsen Diebstählen entwickeln sie einen ungewöhnlichen Scharfsinn in der Ermittelung der Diebe, und manche Anecdote wird von ihrer Schlauheit erzählt. So wurde z. B. während unserer Anwesenheit in Teherân einem Kaufmann, welcher in einer Karawanserai sein Menzil genommen hatte, eine bedeutende Summe in Golde gestohlen. Die Polizei, welche sofort herbeigerufen war, liefs die Karawanserai absperren, so dafs Niemand hinaus- und hineingehen durfte. Sie drohte mit einer strengen Strafe, wenn der Dieb nicht bis zum Morgen des nächsten Tages das gestohlene Gut herausgegeben haben würde und erleichterte die Möglichkeit, dies unerkannt zu thun, in folgender Weise. Es wurde ein grofses Loch in die Erde gegraben; jeder, welcher in der Karawanserai anwesend war, mufste einen Sack von der ausgegrabenen Erde füllen, mit der Weisung, denselben in der Nacht nach dem Loche zurücktragen und den Inhalt hinein zu schütten. Als man am andern Morgen das Loch öffnete, fand sich in der Erde das Gold vor. Der Dieb, welcher freilich unbestraft ausging, hatte die gestohlene Summe in den Sack ge

than und dieselbe sammt der Erde in das Loch geschüttet. Er blieb unentdeckt und zog es vor, das gestohlene Geld zurückzugeben, als sich einer harten Bestrafung zu unterziehen.

XXIII. Kapitel.

Reise von Teheran nach Hamadan.

Der Morgen unserer Abreise nach dem Süden war endlich herangerückt, und ein herrlicher Septembertag schien uns ein günstiges Omen für die Dauer der grofsen Reise zu sein. Schon in aller Frühe waren die Tscherwadare mit ihren Pferden und Maulthieren vor der Thüre unseres Hauses erschienen, die Thiere wurden mit dem nothwendigsten Reisegepäck belastet und die europäischen Koffer hingen in friedlichster Eintracht neben den rohgearbeiteten persischen Kisten, Säcken und Zelten. Ein Theil der Diener, welche uns auf der Reise begleiten sollten, bestieg die Pferde, ein anderer Theil nahm mit vier Mann Soldaten unserer Ehrenwache oben auf dem Gepäcke Platz. Ein schwer bepacktes Maulthier und ein Mann oben darauf ist kein beneidenswerther Anblick.

Wir selbst setzten uns in dem Sattel unserer Pferde zurecht, schärften dem zurückbleibenden Mirza und den Dienern der Gesandtschaft zum Abschied eine ordentliche Aufführung während unserer Abwesenheit ein, und hinaus gings durch die engen Bazare der Stadt durch das „Neue Thor" in's Freie, in der Richtung, welche nach der Stadt Hamadan führt.

Unser Zug, aus etwa dreifsig Thieren und zwanzig Personen bestehend, bewegte sich in ächt persischer Weise auf der breiten Karawanenstrasse einher. An der Spitze desselben marschirte ein berittener Dschelaudar und ein Mehter, welche zwei ledige Reservepferde an der Hand führten; ihnen folgten wir Europäer mit Einschlufs der Diener und daran schlofs sich die eigentliche Qafalèh oder Karawane, geführt von dem leitenden Saumrofs oder dem Peschhenk, das mit Glocken und Troddeln und buntem Trödel behängt war und, stolz auf seine Stellung als Leitpferd, in grader Linie und

im Karawanentempo einherschritt. Suchte ein Maulthier ihm zuvorzukommen, so stürzte es sich wüthend und neidisch auf den vierfüfsigen Gegner und brachte ihm am Halse tiefe blutige Bifswunden bei.

Wir waren zahlreich genug und zum gröfsten Theil hinlänglich bewaffnet, um einen feindlichen räuberischen Ueberfall zu fürchten, und hatten aufserdem für schlimme Fälle einen Geleit-Firmân, der auf Befehl des Schah für den preufsischen Eltschi vom persischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten ausgefertigt und mit dem berühmten Siegel des Schah bedruckt war.

Bei den Persern wie bei der übrigen mohamedanischen Welt hat die Namensunterschrift einer Person in Briefen, Contracten und dergleichen gar keine Bedeutung und gar keinen Werth, vielmehr trägt jeder ein Siegel, meist ein geschnittener Stein, in Silberfassung (Gold ist verpönt) bei sich, das den Namen seines Besitzers, oft in Begleitung eines schönen Sinnspruches, enthält. So besitze ich einen Stein, der einem Perser mit Namen Ahmed angehörte und der folgende Inschrift trägt: Ja rub bekuscha ghontschehi-kám-i-dil-i-Ahmed "O Herr, öffne die Rosenknospe der Hoffnungen des Herzens Ahmed's!" Der schwarze Abdruck des Siegels vertritt allein die Unterschrift und gilt somit als legales Beweisstück. Das Siegel des Schah besteht aus einem Smaragd von bedeutender Gröfse, in Gestalt der persischen Königskrone, nicht unähnlich der päpstlichen Tiara, und wird vom Schah in einem Kaschmirbeutelchen sorgfältig aufbewahrt. Der Muhr-dár oder Grofssiegelbewahrer des persischen Reiches empfängt dasselbe alltäglich aus den Händen seines Herrn und bedruckt damit die auszufertigenden Firmane oder Erlasse des Schah in allerhöchster Gegenwart. Die Inschrift desselben besteht aus zwei persischen Versen folgenden Inhaltes: „Sobald die Hand Nasr-ed-din's das Siegel des Reiches ergreift, erfüllt die Stimme der Gerechtigkeit die Welt vom Monde an bis zu den Fischen."

Ein so besiegelter Firman hat eine gewaltige Kraft, und der Perser, welcher ihn in die Hand nimmt, wird voll Ehrfurcht das beschriebene Papier an seine Stirn legen und einen frommen Wunsch für das Wohlergehen des Schah auszudrücken nicht unterlassen.

So ausgerüstet mit allem, was zu einer Reise in Persien nothwendig schien, zogen wir wohlgemuth einher, riefen den europäischen und persischen Freunden, welche uns eine Strecke weit das Geleit gaben, ein herzliches Lebewohl zu, und verfolgten unseren Weg in der Richtung nach

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