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Hause mitgeteilt, das entweder eine was sehr selten geschieht neuerliche Ver- § 93. weisung vor ein Komitee (recommitment) oder Abänderungen vornimmt oder, was die Regel ist, die Bill gemäss dem Komiteeberichte annimmt und die Bill in dritter Lesung passieren lässt 1).

II. Die Praxis der Provisional Orders 2). Dieselbe soll an dem ausgebildetsten Typus derselben, nämlich demjenigen, welche das Ministerium für Selbstverwaltung das Local Government Board erlässt, erörtert werden. Es ist dies deshalb der ausgebildetste Typus, weil hier die Local Inquiry, von der bald mehr zu sagen sein wird, die Regel ist. Aber auch die andern Zentralbehörden erlassen solche Provisional Orders (s. weiter unten Kap. parl. Regierung).

Die Ermächtigung zum Erlasse einer Provisional Order muss in einem Gesetze gegeben sein. Der Erlass erfolgt auf Antrag einer Partei (application). Ein solcher Parteiantrag muss den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen und den vom Ministerium erlassenen Instruktionen gemäss sein. Diese Instructionen haben gewöhnlich keine gesetzliche Ermächtigung 3). Sie dienen meist zu dem Zwecke, um die rechtzeitige Anbringung des Antrags und die rechtzeitige Vorlage der Confirmation Bill zu ermöglichen, welch letztere eine Public (nicht Private!) Bill ist und demgemäss behandelt wird. Sind diese Voraussetzungen als richtig geprüft, dann wird der Lokalaugenschein an Ort und Stelle die sog. Local Inquiry von einem technisch geschulten Inspektor des Ministeriums abgehalten. Oeffentliche Bekanntmachungen durch Zeitungen und sonstige Verständigung der Interessenten von dem Zwecke der beantragten Order gehen der Local Inquiry voran. Vor dem Inspektor äussern sich die Parteien für und wider die Order. Er berichtet hierüber sowie über die ganze Inquiry dem Ministerium. Der Bericht ist ein „private document" des Ministeriums und wird gewöhnlich dem Parlamente nicht vorgelegt 1). Auf diesen Bericht hin entscheidet das Ministerium, ob die Order ergehen soll oder nicht. Der Entwurf der Order wird gewöhnlich von dem

Report 1902: Appendix Nr. 13.

Prepared in the Committee Office, and handed in by the Chairman.

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1) Die Private-Bill - Tätigkeit des Unterhauses, findet in folgender Tabelle ihre Illustration, Private Business (Report 1902, App. Nr. 12):

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2) S. zu folgendem Ma y a. a. O. ch. XXVI. und Report 1902 p. 185 ff. 3) Ausnahme: Die Instructions unter der Gas- und Waterworks Facilities Act 1870 (33 and 34 Vict. c. 70) und ihre Amendment Acte von 1873 (36 and 37 Vict. c. 89). 4) Ausnahmen wieder die obigen Acte, insbesondere die von 1873 s. 13 (5).

$93. juristischen Beirat abgefasst1). Ist eine genügende Anzahl von Orders für verschiedene Applikanten vorhanden, dann werden alle die Orders zusammen einer Confirmation Bill angehängt, welche aus einem kurzen Titel (short title), einer Praeambel, einer Konfirmationsklausel und einer Schedule besteht, in der die Provisional Orders aufgeführt erscheinen. Konfirmationsbills müssen längstens bis 1. Juni im Unterhause (St. 0. 193a) das erste Mal gelesen werden. Im Oberhause ist keine Standing Order hiefür, dieser Termin also nach Sessionen schwankend. Die Provisional Orders des Local Government werden von den Examiners nicht besonders daraufhin geprüft, ob die Standing Orders erfüllt sind. Ein Certifikat des juristischen Beirats des Ministeriums genügt und befriedigt die Examiners. Wo keine besonderen Standing Orders zu erfüllen sind, genügt eine Bescheinigung des juristischen Beirats hierüber den Examiners. Nun geht, wenn die Provisional Orders nicht angefochten sind, die Confirmation Bill ihren Weg als öffentliche Bill durch das Parlament. Wird aber eine Provisional Order angefochten, dann erfolgt ihre Behandlung in einem Komitee des betreffenden Hauses, wo die Confirmation Bill ihren Anfang genommen hat. Die Behandlung im Komitee ist wie bei jeder Private Bill. Parteien werden gehört, der Inspektor des Local Government in zeugenähnlicher Weise von den Parteien befragt, doch nur mit Erlaubnis des Komitees. Wird nur einer Order opponiert, so geht dennoch die ganze Bill im Unterhause (St. O. 208a) an das Komitee. Die Promotoren jeder opponierten Order haben ihre Order zu vertreten. Das Komitee kann aber auch bezüglich der unopponierten Orders vom juristischen Beirat des Ministeriums Belege verlangen. Der weitere Verlauf ist wie bei jeder Private Bill. Im Oberhause wird nicht die ganze Bill, sondern nur die opponierte Order vor das Komitee (St. O. 96) gebracht. Nach dem Report dieses Select Committee über die opponierte Order wird dann im Oberhause die ganze Bill dem Komitee des ganzen Hauses überwiesen. Nach dem Report dieses Komitees erfolgt dritte Lesung etc. Nachdem die Confirmation Bill den Royal Assent erhalten, wird jede Partei vom Ministerium davon verständigt und eine Kopie der Act beigelegt. Eventuelle Aenderungen, die das Parlament an der Provisional Order vorzunehmen für gut befunden hat, werden ebenfalls den Parteien bekanntgegeben.

Besondere Unterarten der gewöhnlichen Provisional Orders sind die bedingten und befristeten. So ist z. B. die Order, die in Gemässheit der s. 39 (5.) der Housing of the Working Classes Act von 1890 ergeht, nur dann eine Provisional Order, wenn der enteignete Eigentümer ihr opponiert. Erst dann unterliegt sie dem bei Provisional Orders üblichen Verfahren. Wir haben es hier mit einer bedingten Provisional Order zu tun. Dagegen ist die Order, die in Gemässheit der Public Health (ships) Act 1885 (48 and 49 Vict. c. 35) ergeht, nur dann als Provisional Order zu behandeln, wenn ihr bis zu einem bestimmten Zeitpunkt opponiert wird. Das ist das Beispiel einer befristeten Order. Solche Fälle sind in den Gesetzen nicht selten (Report a. a. 0. p. 186).

Dieses System soll wie manche englische Juristen 2) befürworten, noch Ausdehnung erfahren auf Kosten des bisher üblichen Private-Bill-Verfahrens, der Appell ans Parlament immer mehr entfernt, ja ganz aufgehoben werden. Namentlich bei Enteignungen. Dadurch würde das englische Private-Billverfahren allmählich ganz in das kontinentale Verordnungswesen der Zentralbehörden übergehen. So ist auch schon ein guter Anfang gemacht. Enteignungen zu Gunsten einer Landgemeinde bedürfen, um Rechtskraft zu erlangen,

1) Ausnahme wieder die erwähnten Acte.

2) Report a. a. 0. p. 1881.

nur der Konfirmation des Ministeriums für Selbstverwaltung (s. 9 und 10 der Local Govern- § 93. ment Act von 1894). Diese Tendenz, das Private-Bill-Verfahren durch ein kontinentales Verordnungssystem abzulösen, und zwar um dem Parlament Arbeit abzune hmen- spiegelt sich ganz deutlich schon in jenen bedingten und befristeten Provisional Orders, namentlich aber in dem ebengenannten Falle wieder. Dies mögen sich alle die kontinentalen Rechtsstaatsfanatiker vor Augen halten, die in dem Private Billverfahren den Gipfelpunkt des Rechtsstaats erblicken wollen. Die Engländer sind hier schon anderer Meinung. Insbesondere hat man aus Kostspieligkeitsgründen für Schottland den teilweisen Ersatz des Private Bill, durch ein Provisional-Order-Verfahren in der Private Legislation Procedure (Scotland) Act von 1899 vorgenommen (s. darüber weiter unten S. 525.) Von den 29 Bewerbungen für schottische Provisional Orders in der Session 1901/1902 wurden bloss 7 als Private Bills behandelt 1).

Die Gesamttätigkeit des Parlaments in Bezug auf Provisional Orders wird durch folgende Tabelle illustriert (Report. a. a. O. App. Nr. 11).

Provisional Orders Confirmation Bills.

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III. Kosten und Gebühren. Kosten, Streitkosten werden nicht immer zugesprochen, sondern zur Strafe derjenigen Partei, welche „unvernünftig oder chikanös" entweder eine Bill provoziert oder ihr opponiert. Die Kosten werden dann vom Select Committee, das über die Privatbill in der Hauptsache verhandelt hat, auferlegt. Der Court of Referees hat dies Recht nicht. Das Komitee muss seinen Beschluss einstimmig gefasst haben. Neuere Acte verlangen bloss Stimmenmehrheit: so die Allotments Act 1887, die Dwellings of the Working Classes Act 1890, die Allotments (Scotland) Act 1892 und die Private Legislation Procedure (Scotland) Act 1899. Neuerdings wird die allgemeine Erweiterung dieses Prinzips verlangt 3).

Seit dem Jahre 1871 wurde auch die Möglichkeit der Kostenauferlegung im Provisional-Order-Verfahren dem Komitee zugesprochen. Hier bedarf es keiner Einstimmig

1) Report a. a. O. p. 167.

2) Das Gesamtverhältnis von Provisional Orders zu Private Bills gibt folgende Tabelle Report 1902 p. 15. 1896. 1897. 1898. 1899. 1900. 1901.

1892. 1893.

1894.

1895.

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§ 93. keit des Komitees, vor dem eine opponierte Provisional Order verhandelt wird. Die Kostenauferlegung erfolgt nicht bloss, wenn die Opposition „,unvernünftig und chikanös", sondern wenn sie bloss durch die begleitenden Umstände“ nicht gerechtfertigt war1). Die wirkliche Taxation, d. i. die Bemessung der auferlegten Kosten für den konkreten Fall, erfolgt in jedem der beiden Häuser durch einen sog. taxing officer, der für das Unterhaus eben jetzt einer der Examiners ist 2).

Fees (Gebühren) müssen immer gezahlt werden und zwar vom Promoter der Private Bill und vom Antragsteller der Provisional Order. Das Verfahren mittelst Provisional Order hat bedeutend billigere Gebühren als das mittelst Private Bill. Das erstere kostet jetzt durchschnittlich 60-70 £, das letztere mindestens 4003), doch kommen auch, namentlich wenn der Bill opponiert worden ist, viel höhere Summen vor, sogar über 5000 £ 4). Alle die Gebühren werden von jedem einzelnen Hause erhoben. Davon werden die Gehälter der Parlamentsbeamten, insbesondere derjenigen, welche beim Private Bill-Verfahren tätig sind, bestritten, der Ueberschuss in die Staatskasse gezahlt 5).

1) Clifford II. p. 813.

2) Report a a. O. p. 106. Das Verfahren ist durch die sogen. Costs Acts 12 and 13 Vict. c. 78 und 28 and 29 Vict. c. 27 geregelt.

3) Report a. a. O. Ev. 1704 ff.
4) Report a. a. O. p. 209.

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5) Report a. a. O. Appendix, Nr. 6. Paper handed in by Mr. Gibbons. (Schluss der Anmerkung siehe nächste Seite.)

Die Expropriation auf dem Wege der Private act und Provisional order1). § 94.

I. Allgemeine Grundsätze.

Die Grundlage des englischen Expropriationsrechts wird von Blackstone (1. Comm. 189) dahin formuliert, dass niemandem Eigentum entzogen werden darf, selbst nicht zum Zwecke des Allgemeinwohls („not even for the general good of the whole community") es wäre denn, dass ein Gesetz diese Enteignung ausspricht und gegen billige Entschädigung dies verfügt („but by giving him a full indemnification and equivalent for the injury, thereby sustained"). Blackstone gibt nur in erweiterter und systematisierender Form wieder, was vor ihm schon Locke in seinen Two Treastises bk. II. ch. XI. Nr. 138 („The supream Power cannot take from any Man any part of his Property without his own consent. . . . . This is not much to be feared in Governments where the Legislative consists. . . . in Assemblies which are variable, whose members upon the dissolution of the Assembly, are Subjects under the common Laws of their Country equally with the rest) und bk. II. ch. X. Nr. 181 vorträgt. Es ist nur die Whig doktrin der damaligen Zeit damit wiedergegeben, die durch die glorreiche Revolution siegreich die Bestimmung der Petition of Right von 1628 verallgemeinert und die auch Blackstone im obigen Zusammenhange zitiert: „That no man hereafter be compelled to make or yield, any gift loan, benevolence tax, or such like charge, without common consent by Act of Parliament."

Fragen wir nun, ob diese Whigdoktrin, die zur Expropriation eine lex specialis und zum obersten Richter über die Frage der Enteignungsnotwendigkeit immer die

Approximate Estimate of the Charges Incurred in connection with Private Business in the House of Commons, during the Year ended 31st March 1902. 1 Chairman of Ways and Means

1 Secretary to Chairman of Ways and Means

1 Attendant on Chairman of Ways and Means

1 Counsel to Speaker

1 Referee

Assistance in Office of Referee.

1 Clerk to Referees

1 Examiner of Petitions and Taxing Officer

1 Clerk to Examiner of Petitions and Taxing Officer

Assistance in Examiner's Office

1 Collector of Fees

L 2.500

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4 Committee Clerks

Private Bill Office:

5 Clerks

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2 Messengers

Copying

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Fees received from Private Business, year ended 31st March 1892
Fees received in year endet 31st March 1899

£40 683

£36 382

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1) Literatur: Cripps, on Compensation 32 ed. 1892. Lloyd, on Compensation 6 ed. 1895. J. B. Browne-Allan, Law of Compensation, London 1896. Renton vol. III. p. 232 ff. und 240 ff., vol. VII. p. 265–288. Aus der deutschen Literatur vorzüglich Max Layer, Prinzipien des Enteignungsrechts, 1902. (Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von Jellinek-Meyer-Anschütz Bd. III.) passim.

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