Die servituten: Eine Civilistische AbhandlungJ.A. Barth, 1866 - 195 pàgines |
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actio actio Publiciana alſo Ansicht aquae Ausdruck Ausübung Befugniß Befugniſſe beiden berechtigte Subject Besiz besondere besteht Bestellung Beziehung bezüglich blos causa concreten daher deſſen deßhalb dienenden Grundstücks Dienstbarkeiten dieſe dieß dingliche Recht eben Eigenthümer einzelne ejus Elvers enim Erklärung Ersigung Erwerb Fall find Fruchtbezug Früchte fructus fruendi frui gewiß gewiſſe Grund Grunddienstbarkeiten heißt herrschenden Grundstücks indem Interdict interdictum iſt jura jure cessio Juristen juriſtiſchen Klage laſſen läßt leßtere lezteren lich Miteigenthümer muß müſſe Natur Nießbräucher Nothwendigkeit Pand persönliche Servitut Pfandrechts possessio potest praed praediorum Puchta Realſervitut rechtliche richtig römische Recht Sachbeherrschung Sache Sachenrechte Schuß ſei ſein ſeine ſelbſt serv servit Servitutberechtigten servitutibus Servitutrechts ſich ſie ſind ſondern Stelle Stücke thatsächlichen Stoff Theil Theilbarkeit Theilung thümer Tradition überhaupt Ulpian unsere usufr Usufructuar Usus Ususfruct ususfructus utendi uti possidetis Vangerow Verhältniß Verjährung Verpfändung Verpflichtung vielmehr Vortheil Werth wesentlich Windscheid wohl
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Pàgina 27 - Grnndstücks als solchen beschränkendes dingliches Recht, welches also entweder an eine bestimmte Person als berechtigtes Subject geknüpft, oder mit dem Eigenthum eines bestimmten Grundstücks, das hier gewissermaßen als berechtigtes Subject erscheint, verbunden ist.
Pàgina 4 - Versuch eines Beitrags zur Berichtigung der Lehre von der Beweislast insbesondere bei angestellten actio confessoria und negatoria.
Pàgina 160 - Weise: 1. dadurch, daß die entgegengesetzte Handlung versucht und verhindert wird; 2. durch jede juristische Handlung, welche ihrer Natur nach das Recht der Servitut übertragen kann.
Pàgina 27 - Servituten sind Rechte an fremden Sachen auf Benutzung derselben für ein individuell bestimmtes Subject; Realservituten sind Servituten für Grundstücke an Grundstücken.
Pàgina 85 - Eigenthümers einzuziehen, oder sonst darüber zu verfügen, nicht befugt. § 102. Thut er es dennoch: so geschieht es auf seine Gefahr, und er muß jeden an solchen Ca« pitalien nachher sich ereignenden Verlust und Ausfall vertreten.
Pàgina 77 - Rechts, sondern, sofern sie von Anfang an und bei Bestellung des Rechts geschieht, eine Bestellung mehrerer selbstständiger Servituten, andernfalls aber nur eine Theilung der Ausübung.