Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In verbindung mit vielen gelehrten hrsg. von dr. A.L. Reyscher [etc.]

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August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe
O. Wigand, 1845
 

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Passatges populars

Pàgina 457 - In Fällen, wo die Bundesglieder nicht in ihrer vertragsmäßigen Einheit, sondern als einzelne, selbständige und unabhängige Staaten erscheinen, folglich Jura singulorum obwalten, oder wo einzelnen Bundesgliedern eine besondere, nicht in den gemeinsamen Verpflichtungen Aller begriffene Leistung oder Verwilligung für den Bund zugemuthet werden sollte, kann ohne freie Zustimmung sämmtlicher...
Pàgina 106 - der unsichtbar lenkenden Hand gewesen, nicht derjenige, welcher dadurch „eigentlich betroffen schien".
Pàgina 161 - Gehalt, dessen sie fähig erscheinen, tritt noch ein eigenthümlicher vaterländischer Reiz hinzu. Männer, die sich der Pflege des deutschen Rechts, deutscher Geschichte und Sprache ergeben, nehmen sich vor, in einer der ehrwürdigsten Städte des Vaterlandes, zu Frankfurt am Main, vom 24. September 1846 an einige Tage mit einander zu verkehren, und da sie wünschen mit ändern Gleichstrebenden dort zusammen zu treffen, so wählen sie diesen öffentlichen Weg, um ihr Vorhaben zur Kunde Aller zu...
Pàgina 473 - ... fragen, die an das politische gebiet streifen, mit wissenschaftlicher strenge aufzunehmen und zu verhandeln, mitten auf solcher grenze auszuweichen, in lebendiger, alle herzen bewegender gegenwart, würde einzelner männer unwerth scheinen, geschweige einer Versammlung, deren glieder nach allen seilen hin aufzuschauen gewohnt sind und in freier rede nicht jedes ihrer worte vorher auf die wage zu legen brauchen.
Pàgina 516 - Das deutsche Notariat nach den Bestimmungen des gemeinen Rechts und mit besonderer Berücksichtigung der in den deutschen Bundesstaaten geltenden particularrechtlichen Vorschriften geschichtlich und dogmatisch dargestellt von Feld.
Pàgina 303 - über den Frieden" ist vielfach Enthauptung gesetzt und überhaupt wurden „von dem Augenblicke an, wo Einer dem Andern Frieden gelobt hatte, alle Beleidigungen, Vergehen und Verbrechen, die er sich gegen denselben erlaubte, eben weil darin zugleich ein Treubruch lag, mit Missethaten, die an sich für schwerer betrachtet wurden, auf die gleiche Stufe gestellt und mit schärferer Strafe belegt, als wenn darin bloss ein Bruch des gemeinen Friedens gelegen wäre 6).
Pàgina 161 - ... da sie wünschen mit ändern Gleichstrebenden dort zusammen zu treffen, so wählen sie diesen öffentlichen Weg, um ihr Vorhaben zur Kunde Aller zu bringen. Wissenschaftliches Anregen, persönliches Kennenlernen und Ausgleichen der Gegensätze, soweit diese nicht innerhalb der Forschung...
Pàgina 62 - daß jeder Ort, auch jeder Flecken und jede Kirchhöre seine armen Leute selbst nach eines jeden Orts Vermögen erhalten solle.
Pàgina 138 - Fürsten und Ständen an ihren alten, wohlhergebrachten, rechtmäßigen und billigen Gebräuchen nichts benommen haben«.
Pàgina 164 - Vollzieher (Executor) seines letzten Willens ernannt, so hängt es von dessen Willkür ab, dieses Geschäft auf sich zu nehmen. Hat er es übernommen ; so ist er schuldig, entweder als ein Machthaber die Anordnungen des Erblassers selbst zu vollziehen, oder den saumseligen Erben zur Vollziehung derselben zu betreiben.

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