Erneuerter Abdruck eines gutachtens der juristen facultát auf der Grossherzoglichen Hessischen Universität zu Giessen: die Vertheidigung der Anmassung der Frankfurter Juden-Gemeinde auf das Bürger-Recht der freyen Stadt Frankfurt betreffend

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Pàgina 12 - Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sey, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne; jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.
Pàgina 73 - Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll.
Pàgina 66 - Da der gewesene Großherzog von Frankfurt die Iudenschaft in der Stadt Frankfurt wider alle Regeln der Staatsllugheit zum größten Nachtheile der christlichen Bürger und Einwohner, zur Verkürzung wohlerworbener Rechte der letztern und zum Schaden der Juden selbst auf eine Weise begünstigt hat, wovon 74* ^ 588 Die Mediatisirten.
Pàgina 42 - Bei dem großen Interesse, welches die hohen Mächte für das Wohl der Stadt Frankfurt an den Tag gelegt haben, sind sie berechtigt, von dem Senat und der Bürgerschaft dieser Stadt dasjenige Benehmen zu erwarten, welches sowohl ihren künftigen Verhältnissen zu dem neuen deutschen Bunde, als den gegenwärtigen Umständen angemessen ist.
Pàgina 1 - Actenmäßige Darstellung des Bürgerrechts der Israeliten zu Frankfurt am Main, Rödelheim 1816.
Pàgina 77 - Sie genießen in dem ganzen Umfange ihrer respektiven Gebiete die volle Landeshoheit und alle Gerichtsbarkeit ohne Ausnahme und Vorbehalt, jedoch der Appellation an die höchsten Reichsgerichte unbeschadet. Sie genießen auch selbst in den Reichskriegen einer unbedingten Neutralität.
Pàgina 45 - Magistrat auferlegt worden fei, alle wohlerworbenen Rechte jeder Classe von Einwohnern festzuhalten, und jede zurückwirkende Maßregel zu vermeiden. In dieser Verfügung, heißt es hierauf, wird auch die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main ihre Beruhigung finden, indem die Gerechtsame, welche sie aus einem frühern Vertrage geltend zu machen berechtigt ist, vollkommen gesichert sind.
Pàgina 33 - die Stadt Frankfurt verpflichtet sei, sämtliche von dem vormaligen Großherzoge eingegangenen Verbindlichkeiten, mithin auch den mit der jüdischen Gemeinde über die Erlangung des Bürgerrechts abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen".
Pàgina 86 - Con< siitution versagt werden können, daß aber im Falle von Streitigkeiten über die Frage: ob dieses hätte...
Pàgina 47 - Anerkenntniß der dringenden Verwendungen und der Theilnahme der hohen Verbündeten, denen allein die Wiederherstellung der Stadt Frankfurt und ihre Aufnahme in den deutschen Bund zu verdanken ist, einer so sehr gegründeten Beschwerde«unverzüglich abzuhelfen bemühet seyn werde, ersucht der Unterzeichnete Einen Hochedeln Rath ergebenst, die getrost fene Maasregel zurückzunehmen, und im Einver.

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