Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In verbindung mit vielen gelehrten hrsg. von dr. A.L. Reyscher [etc.]

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August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe
O. Wigand, 1859
 

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Pàgina 55 - Wir glauben, lehren und bekennen, daß die einige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilet werden sollen, seind allein die prophetischen und apostolischen Schriften Altes und Neues Testamentes...
Pàgina 17 - Darum soll man die zwei Regiment, das geistliche und weltliche, nicht in einander mengen und werfen. Denn die geistlich Gewalt hat sein Befelich des Evangelium zu predigen und die Sakrament zu reichen, soll auch nicht in ein fremd Amt fallen, soll nicht Könige setzen oder entsetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben oder zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetz machen und stellen von weltlichen Händeln...
Pàgina 41 - Die besonderen Rechte und Pflichten eines katholischen Priesters, in Ansehung seiner geistlichen Amtsverrichtungen sind durch die Vorschriften des Canonischen Rechtes . . . bestimmt.
Pàgina 22 - Fürnehmlich aber sollen Könige und Fürsten als fürnehmste Glieder der Kirche helfen und schauen, daß allerlei Irrthum weggethan und die Gewissen recht unterrichtet werden, wie denn Gott zu solchem Amt die Könige und Fürsten sonderlich vermahnet im 2.
Pàgina 13 - Doch sollen in alle Weg die Sachen vorhin gehört und mit ordentlicher Weise geurtheilt werden, zu welcher Verhör nicht allein die Priester zu ziehen, sondern auch gottfürchtige gelehrte Personen aus den weltlichen Ständen als fürnehme GUedmaß der Kirchen. Denn da unser Heiland Christus spricht: saget es der Kirchen...
Pàgina 33 - ... muß, sonsten hindert das die Population. Denn sobald zwei Eheleute durchaus wider einander so weit aufgebracht und erzürnt sind, daß gar keine Vereinigung wieder zu hoffen steht, und die Gemüther in beständiger Verbitterung wider einander verbleiben, so werden sie auch keine Kinder mit einander erzeugen, und das ist der Population zum Nachtheil. Dagegen wird ein solches Paar geschieden, und das Weib heirathet dann einen ändern Kerl, so kommen doch noch eher Kinder davon" (Abdruck bei HuBRiCH,...
Pàgina 48 - Die in den verschiedenen Provinzen bisher bestandenen besonderen Provinzialgesetze und Statuten behalten zwar vor der Hand noch ihre gesetzliche Kraft und Gültigkeit ; dergestalt, dass die vorkommenden Rechtsangelegenheiten hauptsächlich nach diesen und nur erst in deren Ermangelung, nach den Vorschriften des allgemeinen Landrechts beurtheilt und entschieden werden sollen.
Pàgina 291 - Alterthümer des deutschen Reichs und Rechts. Studien, Kritiken und Urkunden zur Erläuterung der deutschen Rechtsgeschichte und des praktischen Rechts.
Pàgina 15 - Pfarrherrn nicht für sich als für seine Person die Ordnung Christi sprechen, sondern er ist unser aller Mund und wir alle sprechen sie mit ihm von Herzen und mit aufgerichtetem Glauben, zu dem Lamm Gottes, das da für und bei uns ist, und seiner Ordnung nach uns speiset mit seinem Leib und Blut, das ist unsere Messe und die rechte Messe, die uns nicht fehlet.
Pàgina 85 - Gesetze behalten so lange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden.

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