Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Grossherzogthums Hesse ...

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Passatges populars

Pàgina 111 - Während der Dauer des Landtags sind die Personen, welche zu der Ständeversammlung gehören, keiner Art von Arrest, als mit Einwilligung der Kammer, zu welcher sie gehören, unterworfen, den Fall der Ergreifung auf frischer That ausgenommen, in welchem Falle aber alsbald der Kammer, zu welcher der Verhaftete gehört, die Anzeige des Vorfalls, mit Entwicklung der Gründe gemacht werden soll...
Pàgina 99 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Pàgina 115 - Verfas» sungsurkunde können nie anders, als mit Einwilligung beider Kammern, geschehen. In der zweiten Kammer ist hierzu die Zustimmung von wenigstens 26 Mitgliedern und in der ersten Kammer, bei Stimmenmehrheit, die Zustimmung von wenigstens 12 Mitgliedern erforderlich. Ist aber die Anzahl der an der Abstimmung wirklich theil...
Pàgina 102 - Kein Hesse darf anders , als in den durch das Recht und die Gesetze bestimmten Fällen und Formen , verhaftet, oder bestraft werden Keiner darf länger , als 48 Stunden über den Grund seiner Verhaftung in Ungewißheit gelassen werden und dem ordentlichen Richter soll, wenn die Verhaftung von einer andern Behörde geschehen ist , in möglichst kurzer Frist von dieser Verhaftung die erforderliche Nachricht gegeben werden.
Pàgina 345 - Bevölkerung als Ersatzmannschaft aufgestellt und unausgesetzt vollzählig erhalten werden. Sechs Wochen nach dem Ausrücken des Bundesheeres wird von dieser Ersatzmannschaft die Hälfte, nämlich der zwölfhundertste Theil der ganzen Bevölkerung, als Ergänzung dem Heere nachgesendet, mit den übrigen Nachsendungen aber, an Mannschaft sowohl, als an Pferden und Material, nach Maasgabe des Bedarfs, von zwei zu zwei Monaten fortgefahren.
Pàgina 108 - Monaten eine neue Ständeversammlung berufen. Art. 65. In dem Falle einer Auflösung erlöschen alle Rechte aus den bisherigen Wahlen, und es müssen für die neu einberufene ständische Versammlung neue Wahlen stattfinden.
Pàgina 107 - Auch die Staatsdiener sind an diese Regel gebunden, wenn ihnen nicht der Urlaub versagt wird. Veränderungen in der Steuerquote, oder dem Dienstverhältnisse während der Dauer eines Landtags machen für diesen Landtag nicht unfähig, den Fall der Entsetzung vom Dienste, oder der Suspension vom Dienste und Gehalte, oder des Verlusts, oder der Suspenision des Staatsbürgerrechts ausgenommen.
Pàgina 103 - Die Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße Dienstvergehen sind, der weltlichen Obrigkeit unterworfen. Artikel 42. Die Beschwerden über Mißbrauch der kirchlichen Gewalt können jederzeit bei der Regierung angebracht werden.
Pàgina 105 - Landesuniversität oder dessen Stellvertreter; 7) aus denjenigen ausgezeichneten Staatsbürgern, welche der Großherzog auf Lebenszeit dazu berufen wird; diese Ernennungen sollen nicht über die Zahl von zehn Mitgliedern ausgedehnt werden. Art. 53. Die Zweite Kammer wird gebildet: 1) aus sechs Abgeordneten, welche der in dem...
Pàgina 355 - Handbuch für Reisende am Rhein von Schafhausen bis Holland, in die schönsten anliegenden Gegenden und an die dortigen Heilquellen.

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