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Auf dem Archipel der Capverden wird Dicksonia Culcita physiognomisch durch einen mit ähnlichen, nicht minder schönem Wurzelflaum ausgestatteten Farrn, Nephrodium eriocarpum, Decne, den Feital der Eingeborenen, vertreten.

(Schlufs folgt.)

XIV.

Zur alten Geographie von Spanien.

Von Dr. Emil Hübner.

Die in allen Akademien üblichen Reden und Gegenreden bei der Aufnahme neuer Mitglieder werden in der spanischen Akademie der Geschichte zu Madrid häufig zu längeren Abhandlungen ausgedehnt, besonders wohl deshalb, weil der Druck der akademischen Abhandlungen selbst unendlich langsam vorwärts schreitet und eine zwanglose Form der Publication in monatlichen oder Jahresberichten bisher nicht regelmässig beliebt worden ist. Auf die sehr nützlichen und systematischen Bemühungen dieser Körperschaft für die Erforschung des römischen Strafsennetzes der Halbinsel und damit für die gesammte alte Geographie derselben habe ich schon an anderem Orte öfter hingewiesen. Im April des Jahres 1858, als die erstere gröfsere Eisenbahn fertig geworden war, die von Madrid nach Alicante, die erste, welche die Hauptstadt mit dem Meere in directe Verbindung brachte, und angeregt durch allerlei bei dieser Gelegenheit gemachte Entdeckungen, veröffentlichte die Akademie zuerst einen Prospect, in welchem für die im Anschluss an das antoninische Reichsitinerar ausgeführte Feststellung von römischen Strafsenzügen nach den fast überall noch deutlichen Spuren ihrer Anlage über und unter dem Erdboden bestimmte Preise von verschiedener Höhe angesetzt wurden, ebenso auch für die Auffindung oder Erhaltung römischer Inschriftsteine 1). Herr Aureliano Fernandez Guerra, der Verfasser dieses Prospectes, ein hochgestellter Mann, welcher sich die grössten Verdienste um das Unterrichtswesen und um die Einrichtung der Bibliotheken und Archive in Spanien erworben hat, gab dazu einen Abdruck der Spanien betreffenden Theile des Itinerars nebst ei

1) Siehe die noticia de las actas der Akademie von Pedro Sabau für das Jahr 1858 S. 25-43.

ner, so weit es anging, durchgeführten Reduction auf moderne Oertlichkeiten. Die Existenz der einzigen kritischen Textausgabe des Itinerars, der von Parthey und Pinder (Berlin 1848), war damals in Spanien noch nicht bekannt: daher blieb die Reduction der einzelnen Stationen noch in hohem Grade unvollständig, willkürlich und unsicher. Nichtsdestoweniger konnte die Akademie schon im folgenden Jahre einer Arbeit über ein Stück der via Augusta zwischen den Städten Libisosa und Castulo ') den Preis von 3000 Realen (etwa 200 Thaler) zuerkennen 2). Aus dem mir so eben zugesandten neuesten Jahresbericht der Akademie 3) sehe ich, dafs im Laufe des Jahres 1860 auch Vermessungen der römischen Strafsen zwischen Astorga, Leon, Valladolid und Zamora, ferner von denen in den Umgebungen von Tarragona, endlich von denen der Rioja (dem südwestlichen Theil von Aragon) eingelaufen sind. In demselben Jahre 1860 wurden zwei gröfsere und wichtigere Stücke des Strafsennetzes genau aufgenommen und in den beiden verflossenen Jahren prämiiert. Die eine dieser topographischen Aufnahmen betrifft eine von den verschiedenen Strafsen, welche die Städte Bracara Augusta, Braga in der portugiesischen Provinz do Minho, und Asturica Augusta, Astorga im spanischen Leon, verbanden '). Die andere umfasst ein Stück der grofsen Hauptstrasse von Caesaraugusta nach Augusta Emerita, nämlich die 97 Millien zwischen Uxama, dem heutigen Osma, und Augustobriga, bei der Aldea del Muro unweit Agreda, ein Stück, in welches das berühmte Numantia fällt, dessen Lage damit endgültig auf den kleinen Ort Garray festgestellt worden ist ). Der Verfasser dieser letzten Arbeit, Herr Eduardo Saavedra, Professor an der Schule der Bergleute und Ingenieure in Madrid, ist auf Grund derselben zum Mitglied der Akademie erwählt worden und hat bei seiner am 28. December des vergangenen Jahres stattgehabten Aufnahme die unten bezeichnete Rede ) gehalten, in welcher er sich, nach einer allgemeinen Einleitung über die antiken opera publica, über das Technische des römischen Strafsenbaues und über den spanischen Theil des Reichsitinerars, seine Ueberlieferung, die ihm zu Grunde liegende Vermessung, seine Verderbnisse in den

1) Im Itinerar S. 446 ed. Wessel.

2) Vergl. die noticia von 1860 S. IX ff.

3) Discurso leido á la real academia de la historia por su director el excmo sr. duque de San Miguel al terminar el trienio de su direccion en 1861, Madrid 1862, 8. S. 25 ff.

4) Vergl. Monatsber. der Berliner Akademie von 1861 S. 802 f.

5) Monatsber. der Berliner Akad. von 1861 S. 938 ff.

6) Discursos leidos ante la real academia de la historia en la recepcion pública de Don Eduardo Saavedra, el dia 28 de Diciembre de 1862. Madrid 1862, imprenta de Manuel Galiano, 106 S. 8°. nebst einem lithographirten mapa itinerario de la España romana con sus divisiones territoriales.

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Handschriften und sein Verhältnifs zu den erhaltenen Strafsenresten ausläfst. Darin werden manche sehr brauchbare, an Ort und Stelle gemachte Bemerkungen gegeben. Die Resultate seiner Studien macht die von ihm entworfene grofse Karte anschaulich, auf welcher die antiken Strafsenzüge und Ortsnamen roth eingetragen sind. Das beigegebene alphabetische Verzeichnis der sämmtlichen Stationen mit den neuesten und möglichst genauen Reductionen auf moderne Orte beruht zum grössten Theil auf selbständigen Untersuchungen.

Von allgemeinerer Wichtigkeit noch ist die zugleich gedruckte Antwortsrede des Herrn Guerra mit ihren Beilagen, welche bestehen in einem Abdruck des Parthey-Pinderschen Textes vom Itinerar, so weit er Spanien betrifft, und der drei auf den Silberbechern der Aquae Apollinares erhaltenen Itinerarien von Gades nach Rom '). Diese Beilagen sind hauptsächlich dazu bestimmt, das spanische Publicum mit den Leistungen der deutschen Wissenschaft bekannt zu machen. Aber besondere Aufmerksamkeit nimmt die Antwortrede des Herrn Guerra selbst in Anspruch. Nach einigen die Bemerkungen Saavedras erweiternden Ausführungen über das spanische Strafsennetz und besonders über das Fehlen vieler noch in ihren Resten kenntlicher Strafsen im Reichsitinerar nimmt Herr Guerra von der der Strafsenvermessung zu Grunde liegenden und offenbar eng mit ihr verknüpften allgemeinen Reichsvermessung des Agrippa Veranlassung, die schwierige Untersuchung über die zwiefache Art von Grenzbestimmungen innerhalb der Halbinsel, die uns überliefert ist, von ganz neuen Gesichtspunkten aus in grundlegender Weise zu behandeln. Diese zwiefache Grenzbestimmung, von der wir wissen, gründet sich eines Theils auf die alten Sitze der Völkerschaften, anderen Theils auf die augustische Einrichtung der Gerichtssprengel: die erste hat Ptolemaeos in seiner Beschreibung bekanntlich durchgeführt, die zweite findet sich bei Plinius verzeichnet. Man hat längst die Bemerkung gemacht, dafs an die Stelle der zweiten dieser Eintheilungen, der in die Gerichtssprengel, mit der offiziellen Anerkennung des Christenthums im römischen Reiche allmälig und gleichsam unmerklich die Eintheilung in die bischöflichen Diöcesen getreten ist, aus dem sehr natürlichen Grunde, weil meistens der Bischof in der gröfsten Stadt eines jeden Kreises, in welcher auch vom Prätor die Gerichtstage abgehalten wurden, seinen Sitz nahm. Die Kenntnifs der Diöceseneintheilung wird daher (wie dies besonders für Afrika bekannt geworden ist, aber für alle römischen Provinzen fast gleichmässig gilt), aufser in den Fällen, wo der Bischofssitz nachweislich verlegt worden ist, ein nothwendiges Erfordernifs für die Bestimmung der alten conventus iuridici, deren Sitze in einer ganzen Reihe

1) In Henzens Inschriftensammlung No. 5210.

von Fällen in Spanien unsicher sind. So weifs man z. B. nicht genau, wo zwei bedeutende, bei den Historikern öfter erwähnte Städte des eigentlichen Keltiberiens (ungefähr dem Grenzgebiete zwischen Neucastilien, Südaragon, Valencia und Murcia entsprechend) Segobriga und Ercavica lagen. Läfst sich nun aus dem frühen Mittelalter der Umfang der Diöcesen von Segobriga und Ercavica nachweisen, so wird man die Hauptstädte mit Sicherheit in dem Umfang der Diöcese zu suchen haben; und da ist gewöhnlich die Wahl eine sehr enge, etwa zwischen zwei oder drei Orten. Nun giebt es, in einer Reihe von Handschriften überliefert, ein Verzeichnis der spanischen Diöcesen mit Angabe der Grenzorte einer jeden, welches unter dem Namen der hitacion del rey Wamba [hito ist Grenzstein]') bekannt geworden ist. Der Name des Westgothenkönigs Wamba (672 bis 687) dient im Munde des Volkes, besonders im Norden von Spanien, in welchem die arabischen Traditionen keine festen Wurzeln schlagen konnten, noch jetzt als allgemeine Bezeichnung alter Zeit. Dieses Verzeichnifs hat offenbar, wie so häufig die kirchlichen Documente auch bei anderen Nationen, Interpolationen erlitten, aus sehr weltlichen Ursachen, nämlich um Ausdehnung der Zehentansprüche und anderer Hoheitsrechte der Prälaten urkundlich zu begründen. Dieser Umstand hat den für seine Zeit und seine Nation ungemein scharfsehenden und sorgfältigen Florez, den Verfasser der España sagrada, veranlafst, die ganze hitacion für gefälscht und alle Namen der Grenzorte für rein erfunden zu erklären 2). Seine Argumentation läuft hier, wie häufig auch in anderen Fällen, trotz seiner in Spanien besonders hoch zu schätzenden Unbefangenheit des Urtheils, zum grofsen Theil auf Sophismen hinaus. Allein bei seinem grofsen und wohlverdienten Ansehn hat man sich beruhigt und seitdem dies Grenzverzeichnifs der spanischen Diöcesen für die alte Geographie ganz unbenutzt gelassen '). Herr Guerra folgte einer Anweisung seines verstorbenen Lehrers, des Canonicus Cueto, dem er bei dieser Gelegenheit einen herzlichen Nachruf widmet ‘), als er nun schon vor manchen Jahren seine Aufmerksamkeit diesem verachteten Verzeichnifs zuwendete und seine Ehrenrettung unternahm. Auf meinen erneuten und stets wiederholten Antrieb hat er die sämmtlichen Handschriften desselben vergleichen lassen und bereitet eine

') Vergl. den oben erwähnten neuesten Jahresbericht der Akademie von 1862, S. 13.

2) España sagrada Band IV 1756, S. 181-252.

3) So wird es z. B. in der neuesten Kirchengeschichte von Spanien, von Vicente la Fuente, Band I 1855, S. 223 ganz kurz abgewiesen.

4) Derselbe war zum Fortsetzer der España sagrada bestimmt, starb aber vor Veröffentlichung seiner Arbeit.

Zeitschr. f. allg. Erdk. Neue Folge. Bd. XIV.

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Textausgabe vor, welche eine fühlbare Lücke ausfüllen wird. Bei dem allgemeineren geographischen Interesse, welches die Frage wohl in Anspruch nehmen darf, und da sie wahrscheinlich dem deutschen Gelehrtenpublikum ziemlich unbekannt ist, will ich den Thatbestand hier in der Kürze anführen. Des Florez Beweisführung gegen die Aechtheit, für welche ihm der bekannte Valencianer Gelehrte Gregorio Mayans eine Abhandlung seines Bruders Juan Antonio Mayans zur Benutzung überlassen hatte, richten sich ausschliesslich gegen die Zeit des Ursprungs. Unter Wamba, und speziell auf dem unter seiner Regierung in Toledo abgehaltenen Concil kann das Grenzverzeichnis der Diöcesen, welches demgemäfs offizielle Geltung gehabt haben müsste, allerdings nicht entstanden sein, da noch in einem Concil des 11. Jahrhunderts, dem von Husillos, einem kleinen Orte in Altcastilien, auf welchem ein Grenzstreit zwischen den Diöcesen von Osma und Burgos entschieden werden sollte, seiner durchaus keine Erwähnung geschieht ). Die älteste Handschrift, in der es dem Florez vorlag, ist eine von dem Bischof Pelagius von Oviedo (vom Jahre 1098 bis etwa 1143) etwa um das Jahr 1124 verfafste Chronikencompilation (meist aus Isidorus), welche unter dem ihr fälschlich beigelegten Namen des Itacius Ovetensis geht 2). Es existiert eine genaue Beschreibung dieser Handschrift von Morales (in seinem viage santo, geschrieben 1572, ediert von Florez 1765, S. 96), der die Chronik des Pelagius aufserdem aus drei jetzt verlorenen Handschriften kannte 3). Gedruckt ist das Verzeichniss zuerst in der Chronik König Alfons des Weisen, der sogenannten chronica general (12, 50), die zuerst im Jahre 1541 zu Medina del Campo erschien; es ist darin aus der um 1236 geschriebenen Chronik des Lucas von Tuy entlehnt, der die Chronik des Pelagius benutzt hatte. Der lateinische Text findet sich bei Loaysa *), und ihn wiederholt Florez (S. 212 ff.), indem er ihn in verschiedenen Absätzen in seine Untersuchung einschaltet. Diese Chronik enthält allerdings eine Reihe von falschen, der Rohheit und Unwissenheit des zwölften Jahrhunderts würdigen historischen Angaben; aber das in des Wamba Leben eingelegte Diöcesenverzeichnifs braucht darum nicht erfunden zu sein. Es entspricht im Ganzen den übrigen erhaltenen

1) Dieses schlagende Argument entlehnt Florez dem portugiesischen Autor Argote, memorias ecclesiasticas de Braga 2, 759.

2) Pelagius bemerkte nämlich dazu: vocatus est liber iste Itacium; ab illo qui eum scripsit nomen accepit (Florez S. 199). Sollte Itacium eine Latinisierung des spanischen Wortes hitacion sein, die Pelagius mifsverstand oder absichtlich falsch deutete? Mit der ächten Chronik des Idacius ist sie nicht zu verwechseln.

3) Florez S. 195.

4) Concilios de España Madrid 1593 Fol. S. 133 ff.

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